Damit Ihr Engagement wachsen kann

Praxisorientierte Rechtsberatung für Ihre gemeinnützigen Ziele

»Mit unserem Team von sechs Rechtsanwältinnen sind wir seit 2013 ausschließlich im Bereich des gemeinnützigen Engagements beratend tätig: für Privatpersonen und Unternehmen ebenso wie für gemeinnützige Stiftungen, Vereine und GmbHs, kleinere wie größere Organisationen. Neben den rechtlichen und formalen Aspekten sind uns individuelle und gut umsetzbare Lösungen wichtig. Wir möchten damit zur Professionalisierung des Non-Profit-Bereichs beitragen.«

Leistungen im Überblick

Gründung

Welche Rechtsformen für gesellschaftliches Engagement gibt es? Und welche passt zu meinen Zielen? Wir beraten und unterstützen Sie bei der Gründung einer rechtsfähigen oder treuhänderischen Stiftung, einer gemeinnützige GmbH oder eines Vereins.

Beratung – Grundlagen

Spendenquittung? Sponsoring? Haftung? Wir beraten Gremien gemeinnütziger Organisationen bei der rechtlichen Gestaltung und helfen bei Problemen. Wenn notwendig, ziehen wir spezialisierte Rechtsanwälte oder Steuerberater hinzu.

  • Individuelle Beratung von der Idee bis zur Umsetzung
  • Ausarbeitung der Gründungsunterlagen
  • Klärung steuerrechtlicher Fragen mit dem zuständigen Finanzamt
  • Abstimmung mit der Stiftungsbehörde
  • Einholung behördlicher Anerkennungen und Genehmigungen
  • Kontakt zu Treuhändern und Stiftungsverwaltungen
  • Kooperationen mit gemeinnützigen Organisationen oder Wirtschaftsunternehmen
  • Benefizveranstaltungen, wirtschaftliche Aktivitäten und Sponsoringvereinbarungen
  • Umsatzsteuerrecht in gemeinnützigen Organisationen
  • Rechtlich relevante Inhalte von Flyern, Broschüren, Webseiten
  • Haftung der Organmitglieder
  • Vorbereitung von Sitzungen und Beschlüssen

Erbrecht & Testament

Sie möchten, dass Ihr Nachlass oder Teile davon einem gemeinnützigen Zweck zugute kommt? Wir beraten Sie bei der Erstellung eines entsprechenden Testaments oder Erbvertrags – damit Ihr Wille auch in Ihrem Sinne umgesetzt wird. Wir kennen den gemeinnützigen Sektor und beraten unabhängig.

Beratung PLUS

… für gemeinnützige Organisationen, die Geber unterstützen

Wir beraten und begleiten gemeinnützige Organisationen, die ihren Gebern eine professionelle Unterstützung beim Stiften, Fördern und Vererben anbieten möchten.

  • Inhaltliche Beratung zur Erstellung eines Testaments oder Erbvertrages, insbesondere bei Fragen, die Ihre persönliche Lebenssituation betreffen, beispielsweise die Berücksichtigung von Pflichtteilsberechtigten oder die Versorgung von Hinterbliebenen.
  • Unterstützung bei der Formulierung eines handschriftlichen Testaments
  • Beratung zur Errichtung einer Stiftung von Todes wegen
  • Beratung bezüglich Vorsorgevollmachten
  • Beratung bei der Nachlassabwicklung
  • Gründung von Treuhandstiftungen zur Förderung von Projekten einer gemeinnützigen Organisation
  • Erbrechtliche Beratung für Förderer zugunsten einer gemeinnützigen Organisation
  • Unterstützung bei der Abwicklung von Nachlässen für den guten Zweck
  • Schulungen für Mitarbeiter
  • Workshops, Seminare und Webinare zu gemeinnützigkeitsrechtlichen und erbrechtlichen Themen

Damit Ihr Engagement Früchte trägt

Wir haben von 2013 bis heute etwa 580 rechtsfähige und nichtrechtsfähige Stiftungen, gemeinnützige GmbHs und Vereine gegründet, 210 Nachlässe zugunsten gemeinnütziger Organisationen abgewickelt und um die 400 Menschen erbrechtlich beraten, die eine gemeinnützige Organisation zum Erben oder Vermächtnisnehmer einsetzen wollten. Zudem unterstützen und begleiten wir 15 große Hilfsorganisationen in rechtlichen Belangen » Referenzen

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