Die gute Nachricht: Es gibt eine Befreiungsmöglichkeit

Bis 2025 werden alle Grundstücke neue Berechnungsgrundlagen auf den Stichtag 1. Januar 2022 festgestellt. Die Erklärung muss zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 abgegeben werden. Die gute Nachricht: Damit ändert sich nichts an der Befreiungsmöglichkeit für die gemeinnützigen Eigentümer.

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