Mit unserem Team von sechs Rechtsanwältinnen sind wir seit 2008 ausschließlich im Bereich des gemeinnützigen Engagements beratend tätig: für Privatpersonen und Unternehmen sowie für gemeinnützige Stiftungen, Vereine und GmbHs – kleineren wie größeren Organisationen. Neben den rechtlichen und formalen Aspekten sind uns individuelle und gut umsetzbare Lösungen wichtig. Wir möchten damit zur Professionalisierung des Non-Profit-Bereichs beitragen.
Melanie Jakobs
Rechtsanwältin, Geschäftsführende Gesellschafterin
Wir stehen Ihnen zur Seite!
Die Welt verändert sich rapide. Nachhaltiges gemeinnütziges Engagement ist wichtiger denn je. Auch für gemeinnützige Organisationen stellen sich jeden Tag wichtige, auch existenzielle Fragen. Sie erreichen uns am einfachsten per E-Mail unter info@stiftungszentrum-law.de, oder wir vereinbaren einen Telefontermin oder eine Beratung per Videokonferenz. Kommen Sie gerne auf uns zu.
Ihre
Julia Barth, Dr. Marietta Birner, Melanie Harbich, Kristina von Heynitz, Melanie Jakobs und Corinna Zillich
Broschüren
Praxisorientierte Rechtsberatung für Ihre gemeinnützigen Ziele
In dieser Broschüre geben wir Ihnen einen Überblick über unsere Leistungen. Stiftungszentrum.law unterstützt Sie bei Gründung einer gemeinnützigen Organisation und bei grundlegenden Rechtsfragen oder erbrechtlichen Themen. Außerdem beraten wir Organisationen bei ihrer Betreuung von Stiftern, Förderern und Erblassern. Broschüre zum Download»
Zum Gemeinwohl beisteuern
September 2021
Neuauflage der Broschüre „Grundwissen Steuer“, herausgegeben von Haus des Stiftens und entstanden in enger in Zusammenarbeit mit Stiftungszentrum.law. Die Broschüre behandelt steuerliche Aspekte rund ums Stiften und Spenden und erläutert diese anhand von Beispielen. Broschüre zum Download »
Bin ich ein Stifter? 10 Fragen, die sich jeder Kleinstifter stellen sollte!
Stiften ist einfach und auch für Menschen mit durchschnittlichen Ersparnissen attraktiv. Für eine rechtsfähige Stiftung genügt mitunter ein Kapital von 50.000 Euro, die Gründung einer Treuhandstiftung ist bereits mit 25.000 Euro möglich. Wer allerdings mit kleinen Beträgen eine eigene Stiftung gründen will, sollte vorab genau prüfen, ob sich die große Vision tatsächlich mit den vorhandenen Mitteln umsetzen lässt. Mit unserer neuen Broschüremöchten wir Sie für die wichtigsten Fragen sensibilisieren, die Sie sich im Vorfeld stellen sollten. Broschüre zum Download »
Info-Rundbriefe aus dem Stiftungsrecht
Abgabepflicht Grundsteuererklärung zwischen 1. Juli und 31. Oktober 2022 – auch für gemeinnützige Eigentümer!
April 2022
Rundbrief zum Download»
AEAO: Änderungen des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung
September 2021
Die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts Ende 2020 wurde von der gemeinnützigen Welt sehr begrüßt – es folgten lange Diskussionen über die Auslegung der neuen Regelungen. Rundbrief „AEAO“ zum Download»
Steuerrecht neu geregelt
Juni 2021
Stiftungsrecht qua Gesetz bundesweit vereinheitlicht. Was müssen Stiftungen jetzt tun? Rundbrief „Stiftungsrecht neu geregelt“ zum Download»
Befreiungsmöglichkeit von der Grundsteuer prüfen
Oktober 2018
Gerade in Fällen der Vermietung von Grundbesitz an einen anderen Gemeinnützigen liegt die Befreiungsmöglichkeit für das zuständige Finanzamt nicht unbedingt auf der Hand. Daher empfiehlt es sich, die Befreiung unter Vorlage entsprechender Nachweise zu beantragen.
Rundbrief „Grundsteuer“ zum Download»
Anforderungen der DSGVO
April 2018
Die neuen Anforderungen hat jeder zu beachten, also auch die kleinste Einmann- Stiftung, solange dort personenbezogene Daten erhoben, gespeichert, verwendet, weitergegeben … werden.In diesem Rundbrief finden Sie die wichtigsten Anforderungen zusammengefasst.
Rundbrief „Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung“ zum Download»