Damit Ihr Engagement wachsen kann

Liebe Mandantinnen und Mandanten, liebe Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner,

leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass unser IT-Dienstleister Opfer eines Cyberangriffes wurde. Unmittelbar im Anschluss an die Feststellung des Angriffs am 21.09.2024 haben wir zusammen mit dem Dienstleister alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, damit der Vorfall eingedämmt werden kann. Hierzu haben wir zahlreiche IT-Systeme vom Netz genommen. Wir haben außerdem die entsprechenden Behörden (Bayerisches Landeskriminalamt/ Zentralstelle Cybercrime, Datenschutzaufsichtsbehörde) hinzugezogen. Unser Dienstleister hat ein Team von externen Spezialisten für Cyber-Sicherheit, IT-Forensik und Datenschutz zur Unterstützung beauftragt. Die IT-forensische Untersuchung des Vorfalls sowie die Wiederherstellung unserer Systeme dauert weiterhin an.

Den Angreifern ist es gelungen, Zugang zu den Systemen zu erlangen und auf darauf abgespeicherte Daten zuzugreifen, diese zu verschlüsseln und auch Daten von unserem Server auszuschleusen. Der Angriff erfolgte mit sogenannter “Ransomware”. Nach derzeitigen Erkenntnissen erfolgte dieser Angriff im Zeitraum zwischen dem 23. August und dem 21. September 2024.

Die Auswertung, welche und wessen Daten betroffen sind, dauert an und wird weitere Zeit benötigen. Es ist allerdings bereits jetzt davon ausgehen, dass leider auch in erheblichem Umfang personenbezogene Daten von dem Vorfall betroffen sind (einschließlich Daten wie Namen, Adress-/Kontaktinformationen, Kontodaten, Ausweisdaten, Steuernummern und ggf. weiterer Datenkategorien).

Wir möchten Sie vor diesem Hintergrund um Ihre Mithilfe bei der Abwehr von möglichen, auch noch unbekannten Risiken aus diesem Vorfall bitten. Bitte seien Sie besonders vorsichtig, wenn Sie Kommunikation (per Email, Brief, telefonisch) erhalten, die vorgibt, von der Kanzlei Stiftungszentrum.law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zu stammen. Kontaktieren Sie bei einer verdächtigen Kontaktaufnahme sicherheitshalber den Ihnen bekannten Ansprechpartner bzw. die Ihnen bekannte Ansprechpartnerin und fragen persönlich nach. Insbesondere auch bei Finanztransaktionen sowie zugesandten Links mit geteilten Dateien bitten wir Sie um besondere Vorsicht.

Hinsichtlich Fragen und Antworten zum Datenschutz und zur Datensicherheit möchten wir Sie auch verweisen auf die von unserem IT-Dienstleister bereitgestellten FAQ Datenschutz unter Infos zum Cyberangriff – Haus des Stiftens

Wir bedauern diesen Vorfall außerordentlich und danken für Ihre Geduld und Ihr Verständnis in dieser Ausnahmesituation.

Wenn Sie zum jetzigen Zeitpunkt Fragen haben, können Sie uns gerne wie folgt erreichen:

datenschutz@stiftungszentrum-law.de

Stand: 09.10.2024

Praxisorientierte Rechtsberatung für Ihre gemeinnützigen Ziele

»Mit unserem Team von sechs Rechtsanwältinnen sind wir seit 2013 ausschließlich im Bereich des gemeinnützigen Engagements beratend tätig: für Privatpersonen und Unternehmen ebenso wie für gemeinnützige Stiftungen, Vereine und GmbHs, kleinere wie größere Organisationen. Neben den rechtlichen und formalen Aspekten sind uns individuelle und gut umsetzbare Lösungen wichtig. Wir möchten damit zur Professionalisierung des Non-Profit-Bereichs beitragen.«

Leistungen im Überblick

Gründung

Welche Rechtsformen für gesellschaftliches Engagement gibt es? Und welche passt zu meinen Zielen? Wir beraten und unterstützen Sie bei der Gründung einer rechtsfähigen oder treuhänderischen Stiftung, einer gemeinnützige GmbH oder eines Vereins.

Beratung – Grundlagen

Spendenquittung? Sponsoring? Haftung? Wir beraten Gremien gemeinnütziger Organisationen bei der rechtlichen Gestaltung und helfen bei Problemen. Wenn notwendig, ziehen wir spezialisierte Rechtsanwälte oder Steuerberater hinzu.

  • Individuelle Beratung von der Idee bis zur Umsetzung
  • Ausarbeitung der Gründungsunterlagen
  • Klärung steuerrechtlicher Fragen mit dem zuständigen Finanzamt
  • Abstimmung mit der Stiftungsbehörde
  • Einholung behördlicher Anerkennungen und Genehmigungen
  • Kontakt zu Treuhändern und Stiftungsverwaltungen
  • Kooperationen mit gemeinnützigen Organisationen oder Wirtschaftsunternehmen
  • Benefizveranstaltungen, wirtschaftliche Aktivitäten und Sponsoringvereinbarungen
  • Umsatzsteuerrecht in gemeinnützigen Organisationen
  • Rechtlich relevante Inhalte von Flyern, Broschüren, Webseiten
  • Haftung der Organmitglieder
  • Vorbereitung von Sitzungen und Beschlüssen

Erbrecht & Testament

Sie möchten, dass Ihr Nachlass oder Teile davon einem gemeinnützigen Zweck zugute kommt? Wir beraten Sie bei der Erstellung eines entsprechenden Testaments oder Erbvertrags – damit Ihr Wille auch in Ihrem Sinne umgesetzt wird. Wir kennen den gemeinnützigen Sektor und beraten unabhängig.

Beratung PLUS

… für gemeinnützige Organisationen, die Geber unterstützen

Wir beraten und begleiten gemeinnützige Organisationen, die ihren Gebern eine professionelle Unterstützung beim Stiften, Fördern und Vererben anbieten möchten.

  • Inhaltliche Beratung zur Erstellung eines Testaments oder Erbvertrages, insbesondere bei Fragen, die Ihre persönliche Lebenssituation betreffen, beispielsweise die Berücksichtigung von Pflichtteilsberechtigten oder die Versorgung von Hinterbliebenen.
  • Unterstützung bei der Formulierung eines handschriftlichen Testaments
  • Beratung zur Errichtung einer Stiftung von Todes wegen
  • Beratung bezüglich Vorsorgevollmachten
  • Beratung bei der Nachlassabwicklung
  • Gründung von Treuhandstiftungen zur Förderung von Projekten einer gemeinnützigen Organisation
  • Erbrechtliche Beratung für Förderer zugunsten einer gemeinnützigen Organisation
  • Unterstützung bei der Abwicklung von Nachlässen für den guten Zweck
  • Schulungen für Mitarbeiter
  • Workshops, Seminare und Webinare zu gemeinnützigkeitsrechtlichen und erbrechtlichen Themen

Damit Ihr Engagement Früchte trägt

Wir haben von 2013 bis heute etwa 580 rechtsfähige und nichtrechtsfähige Stiftungen, gemeinnützige GmbHs und Vereine gegründet, 210 Nachlässe zugunsten gemeinnütziger Organisationen abgewickelt und um die 400 Menschen erbrechtlich beraten, die eine gemeinnützige Organisation zum Erben oder Vermächtnisnehmer einsetzen wollten. Zudem unterstützen und begleiten wir 15 große Hilfsorganisationen in rechtlichen Belangen » Referenzen

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Jeder kann mit entsprechenden Vollmachten festlegen, wer sich unmittelbar nach dem Todesereignis um die Belange seines Nachlasses bis zur Testamentseröffnung kümmert.
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Urteil vom Bundesfinanzhof bestätigt: Unternehmensspende kann verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) sein!
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Imagebroschüre Grundwissen Steuer 2021

Grundwissen Steuer

Welche steuerlichen Entlastungen gewährt der Staat, wenn Sie sich finanziell engagieren? Eine Grundwissen-Broschüre rund um das Thema Steuern & Gemeinwohl.
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AEAO: Änderungen des Anwendungserlasses

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