Vorausschauend planen

Gemeinwohlorientierte Initiativen müssen sich spätestens dann mit der Frage nach der passenden rechtlichen Struktur beschäftigen, wenn sie Spenden einwerben oder Zuschüsse beantragen wollen. Denn Initiativen sind nicht etwa schon dadurch steuerbefreit, dass sie mit ihrer Tätigkeit gemeinnützige Zwecke verfolgen. Vielmehr benötigen sie eine Rechtsform, die vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt werden kann.

Die Wahl der Rechtsform für den guten Zweck sollte vorausschauend geplant werden, da ein Wechsel meistens mit großem Aufwand verbunden oder sogar unmöglich ist.

Welche Form passt?

Die in der Praxis relevanten gemeinnützigen Organisationsformen sind: der eingetragene Verein, die gemeinnützige GmbH und die unselbständige als auch rechtsfähige Stiftung. Bevor Sie die Entscheidung für eine dieser Organisationen treffen, sollten Sie die Vor- und Nachteile der jeweiligen Organisationsform beachten – siehe folgende Übersicht: Gemeinnützige Organisationsformen im Vergleich