Wer beabsichtigt, seinen Nachlass oder Teile davon für die Lösung gesellschaftlicher Aufgaben zu hinterlassen, wird sich vermutlich folgende Fragen stellen:
Kann ich eine gemeinnützige Organisation zum Erben oder Vermächtnisnehmer einsetzen?
Wie gründe ich eine Stiftung von Todes wegen?
Zahlt eine gemeinnützige Organisation Erbschaftsteuer?
Muss ich auch Pflichtteilsansprüche bei Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen bedenken?
Zu all diesen und vielen weiteren erbrechtlich relevanten Fragen beraten wir Sie gerne. Natürlich informieren wir Sie auch über die gesetzlichen Grundlagen bei der Errichtung eines Testamentes, beispielsweise klären wie Sie über die formalen und inhaltlichen Anforderungen eines handgeschriebenen Testaments auf. Wir unterstützen Sie bei der Formulierung Ihres Testamentes, falls Sie eine Stiftung von Todes wegen gründen oder eine bereits gegründete Stiftung in Ihrem Testament begünstigen wollen.
Wenn Sie Ihren Nachlass von einem Testamentsvollstrecker abwickeln lassen wollen, aber niemanden kennen, dem Sie die Vollstreckung Ihres Testaments anvertrauen möchten, können wir Ihnen auch die Übernahme der Testamentsvollstreckung anbieten.