Stiftungsrecht neu geregelt
Die wesentlichen Änderungen treten am 1. Juli 2023 in Kraft
Infobriefe/2. Juni 2021
Ende Juni 2021 haben Bundestag und Bundesrat das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts verabschiedet. Damit wird das bisherige in den Landesgesetzen individuell geregelte Stiftungsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) bundeseinheitlich zusammengeführt. Für künftige, aber auch für bereits bestehende Stiftungen ist die Reform durchaus interessant, denn sie bringt Erleichterungen und mehr Flexibilität mit sich.
Die wesentlichen Änderungen werden erst am 1. Juli 2023 in Kraft treten, um bestehenden Stiftung genügend Zeit für eventuelle Satzungsanpassungen zu geben. Auch die Länder sollen Zeit haben, die jeweiligen Landesstiftungsgesetze an das neue Recht anzupassen. Ein zentral geführtes Stiftungsregister wird erst zum 1. Januar 2026 eingeführt.
Es besteht kein Grund zur Eile, denn Sie haben Zeit bis Juli 2023. Machen Sie sich mit den neuen Gestaltungsspielräumen vertraut und überprüfen Sie, inwieweit Ihre Satzung angepasst werden sollte. Werfen Sie besonderes Augenmerk auf die neuen Regelungen bezüglich Satzungs- und Statusänderungen – diese sollten bei bestehenden Stiftungen gegebenenfalls nachjustiert werden. Hierbei wird auch zukünftig der mutmaßliche Stifterwille von entscheidender Bedeutung sein.