Ab dem 25. Mai 2018 gelten mit der DSGVO neue europarechtliche Anforderungen im Hinblick auf den Datenschutz. Die neuen Anforderungen hat jeder zu beachten, also auch die kleinste Einmann- Stiftung, solange dort personenbezogene Daten erhoben, gespeichert, verwendet, weitergegeben … werden. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, wie z.B. Name, Adresse, Telefonnummer, Email-Adresse etc..

Mehr Verantwortung für Datenverarbeiter

Die DS-GVO nimmt die Datenverarbeiter beim Datenschutz stärker als bisher in die Verantwortung und stärkt die Rechte des Betroffenen, die Kontrolle über seine Daten zu behalten, d.h. die Aufbewahrung und den Gang seiner Daten kennen und beeinflussen zu können.

Alle Informationen finden Sie im Infobrief