Das deutsche Gemeinnützigkeitsrecht ermöglicht die Förderung zahlreicher steuerbegünstigter Zwecke auch über die Landesgrenzen hinaus. Bei Projekten im Ausland sind jedoch besondere Anforderungen zu beachten, insbesondere bei der Auswahl von Projektpartnern sowie bei der Kontrolle und Dokumentation der Mittelverwendung. Denn gegenüber dem Finanzamt bleibt die deutsche Körperschaft verpflichtet nachzuweisen, dass die eingesetzten Fördermittel ausschließlich und unmittelbar für steuerbegünstigte Zwecke verwendet wurden. In diesem Fachartikel erfahren Sie, worauf es bei der Vergabe von Fördermitteln im Ausland ankommt und welche rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten sind.
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