Abgabepflicht Grundsteuererklärung auch für Gemeinnützige
Infobriefe/20. Mai 2022 / Erstveröffentlichung: Stiftungs-News Mai 2022, Haus des Stiftens / von Melanie Jakobs
Bis 2025 werden alle Grundstücke neue Berechnungsgrundlagen auf den Stichtag 1. Januar 2022 festgestellt. Die Erklärung muss zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 abgegeben werden. Die gute Nachricht: Damit ändert sich nichts an der Befreiungsmöglichkeit für die gemeinnützigen Eigentümer.
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