Jedes Jahr werden schätzungsweise 100 Milliarden Euro aus illegalen Geldquellen allein in Deutschland in den legalen Wirtschaftskreislauf eingebracht (vgl. Transparency International Deutschland e.V., Geldwäschebekämpfung in Deutschland, S.8). Dabei wird durch Geldwäsche die Herkunft von Mitteln aus einem illegalen Vorgang durch Einschleusung in den legalen Wirtschaftskreislauf verschleiert. Von besonderem Interesse ist diese Verschleierung bei der Sammlung und Bereitstellung von Finanzmitteln oder anderen Vermögenswerten zur Finanzierung von terroristischen Organisationen oder Aktivitäten.
In seiner sektoralen Risikoanalyse 2020 (siehen www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/sicherheit/sektorale-risikoanalyse.html) geht das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat davon aus, dass gemeinnützige Organisationen ein erhöhtes Risiko haben, für Geldwäsche oder die Finanzierung von Terrorismus missbraucht zu werden. Organisationen sollen insbesondere dann für Missbrauch anfällig sein, wenn auf operativer Ebene keine ausreichenden Compliance-Maßnahmen implementiert sind, wenn sie nicht transparent agieren oder wenn unzureichende Organisationsstrukturen einen Missbrauch ermöglichen.
Das Geldwäschegesetz (GwG) hat das Ziel, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Es legt fest, welche Maßnahmen gemeinnützige Organisationen ergreifen müssen, um diesen Risiken entgegenzuwirken. Es ist am 1. Juli 2020 in Kraft getreten und wurde 2023 nachgeschärft.
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