Rücklagen und Vermögensbildung
Infobriefe/9. Dezember 2025 / Erstveröffentlichung: Stiftungs-News November 2025, Haus des Stiftens / von RA Melanie Jakobs
Gemeinnützige Körperschaften müssen ihre Mittel gem. § 55 AO grundsätzlich zeitnah und im
Sinne des Grundsatzes der Selbstlosigkeit für ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke
verwenden. Doch es gibt Ausnahmen.
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Haftungsrisiken für Vorstände