Änderungen des Anwendungserlasses
Das Fazit dieser Änderungen fällt gemischt aus.
Infobriefe/2. August 2021
Die Reform des Gemeinnützigkeitsrechts Ende 2020 wurde von der gemeinnützigen Welt sehr begrüßt – es folgten lange Diskussionen über die Auslegung der neuen Regelungen. Am 6. August 2021 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nun die Änderungen des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO). Das Fazit dieser Änderungen fällt gemischt aus.
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